Gründungsprotokoll

Protokoll der Gründungsversammlung des „Tischtennisclub 1982 Lobbach“

Gasthaus zur Linde, Lobbach-Lobenfeld
Montag, den 05. April 1982

Zu dieser Versammlung wurden mit Schreiben vom 30. März 1982 alle Interessenten eingeladen sowie durch einen Artikel im Amtsblatt der Gemeinde auf die Vereinsgründung hingewiesen.

Anwesenheit lt. beigefügter Anwesenheitsliste.

Ortsvorsteher Anton Christ begrüßte die anwesenden Interessenten und entschuldigte gleichzeitig Bürgermeister Kiefer, der sich im Urlaub befand.

Der Ortsvorsteher ging bei seinen einleitenden Ausführungen kurz auf die Entstehungsidee ein, einen Tischtennisverein zu gründen. Er erwähnte dabei, daß vor einiger Zeit bereits schon einmal eine Tischtennis-Interessengemeinschaft bestanden habe, diese jedoch auch aufgrund der räumlichen Gegebenheiten aufgelöst worden sei. Erneuter Anstoß war dann ein Tischtennis-Ortsturnier, das die Katholische Jugend Lobenfeld in der Zeit vom 11. bis 17. Januar 1982 veranstaltete.

Mit Zustimmung der Anwesenden führte Ortsvorsteher Christ die Versammlungsleitung bis ein Vorstand gewählt war, zum Schriftführer der Gründungsversammlung wurde Herr Georg Beetz bestellt.

Der Versammlungsleiter beantragte dann, darüber zu entscheiden, ob in der Gemeinde Lobbach ein eigenständiger Tischtennisverein gegründet werden solle. Bei Einstimmigkeit wurde der Antrag, einen eigenständigen Tischtennisverein in der Gemeinde Lobbach zu gründen, angenommen.

Es folgte die Diskussion über eine Satzung für den zu gründenden Verein. Herr Klaus-Peter Ruf hatte hierzu einen Satzungsentwurf ausgearbeitet. Er erläuterte, daß sich der Entwurf an der Mustersatzung des Badischen-Tischtennisverbandes orientiere. Es erfolgte bereits eine überarbeitung im Rahmen der beiden vorbereitenden Gespräche.

Die anschließende Satzungsdebatte erbrachte folgende änderungsbeschlüsse:

§ 3 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
,,Alle Mitglieder, die am 1.1. eines jeden Geschäftsjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht.“
Der Antrag wurde bei 2 Gegenstimmen angenommen.

§ 4 Abs. 1 letzter Satz erhält folgende Fassung:
„Die Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen und zu begründen.“

§ 4 Abs. 4 Punkt C erhält folgende Fassung:
„wegen grob unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhaltens sowie aus sonstigen schwerwiegenden, das Ansehen des Vereines beeinträchtigenden Handlungen.
Die beiden änderungen in § 4 wurden einstimmig angenommen.

§ 9 Punkt 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu prüfen und die Pflicht, dies mindestens einmal pro Jahr vor der Mitgliederversammlung zu tun.“
Die änderung wurde einstimmig angenommen.

§ 10 Abs. 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder erfolgt durch offene Abstimmung, sofern nicht ein Mitglied geheime Abstimmung verlangt.“
Die änderung wurde einstimmig angenommen. Beschlußfassung über die Gesamtsatzung:

Die Satzung wurde – mit den beschlossenen Änderungen – einstimmig angenommen. An der Abstimmung nahmen alle Anwesenden, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, teil. (18 Personen)

Der „Tischtennisclub 1982 Lobbach“ war somit gegründet.
Hierauf beantragten 17 Personen die Mitgliedschaft im TTC 1982 Lobbach. Die nachfolgenden Beschlüsse wurden durch die Antragsteller gefaßt:
Zur Beitragsordnung lagen folgende Anträge vor:

Antrag A:
Aufnahmegebühr (ab vollendetem 16. Lebensjahr) 20,00 DM
Mitgliedsbeitrag
Jugendliche und Schüler (Koppelung an die Kindergeldregelung) 15,00 DM
Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 30,00 DM
Familienmitgliedsbeitrag 50,00 DM

Antrag B:
Aufnahmegebühr (ab vollendetem 16. Lebensjahr) 10,00 DM
weitere Regelung wie Antrag A

Antrag C:
Aufnahmegebühr (ab vollendetem 16. Lebensjahr) 20,00 DM
Für Jugendliche und Schüler wird keine Aufnahmegebühr verlangt (Koppelung an die Kindergeldregelung)
Mitgliedsbeitrag wie Antrag A

Ergebnis der Abstimmung:
Für die Regelung der Aufnahmegebühr wurden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:
Antrag A : 10 – Ja-Stimmen
Antrag B : 6 – Ja-Stimmen
Antrag C: keine Stimme

Somit ist für die Regelung der Aufnahmegebühr der Antrag A angenommen.
Der Mitgliedsbeitrag wurde entsprechend der Regelung des Antrages A einstimmig beschlossen.
Zur Wahl der Vorstandschaft wurde folgender Wahlvorstand gebildet:

Ortsvorsteher Anton Christ
Herr Helmut Wiederrecht
Herr Otto Zahn.

1) Wahl des 1. Vorsitzenden:
Eingegangene Wahlvorschläge:
Manfred Pfeiff
Erich Frey

In geheimer Wahl entfielen auf:
Manfred Pfeiff 14 Stimmen
auf: Erich Frey 3 Stimmen.
Somit war Herr Manfred Pfeiff zum 1. Vorsitzenden gewählt. Herr Pfeiff nahm die Wahl an.

2) Wahl des 2. Vorsitzenden:
Vorgeschlagen war Herr Edgar Heller.
Bei offener Wahl wurde Herr Edgar Heller bei einer Enthaltung gewählt. Herr Heller nahm die Wahl an.

3) Wahl des Schriftführers:
Vorgeschlagen war Herr Georg Beetz.
Bei offener Wahl wurde Herr Georg Beetz bei einer Enthaltung gewählt. Herr Beetz nahm die Wahl an.

4) Wahl des Schatzmeisters:
Für das Amt des Schatzmeisters war Herr Franz Kresser vorgeschlagen.
Bei offener Wahl wurde Herr Franz Kresser bei einer Enthaltung gewählt. Herr Kresser nahm die Wahl an.

5) Wahl des Sportwartes:
Als Sportwart war Herr Erich Müller vorgeschlagen.
Bei offener Wahl wurde Herr Erich Müller bei einer Enthaltung gewählt. Herr Müller nahm die Wahl an.

6) Wahl des Jugendleiters:
Als Jugendleiter war Herr Klaus-Peter Ruf vorgeschlagen.
Bei offener Wahl wurde Herr Klaus-Peter Ruf einstimmig gewählt. Herr Ruf nahm die Wahl an.

7) Wahl des Beisitzers:
Für das Amt des Beisitzers war Herr Erich Frey vorgeschlagen.
Bei offener Wahl wurde Herr Erich Frey einstimmig gewählt. Herr Frey nahm die Wahl an.

8) Wahl der Kassenprüfer:
Für die Wahl der Kassenprüfer waren Herr Bernhard Braun und Herr Otto Zahn vorgeschlagen.
Bei offener Wahl wurden die vorgenannten einstimmig zu Kassenprüfern gewählt. Herr Braun und Herr Zahn nahmen die Wahl an.

Nach Abschluß der Wahlen übergab der bisherige Versammlungsleiter Anton Christ das Wort an den neuen Vorsitzenden Manfred Pfeiff. Herr Pfeiff bedankte sich zunächst bei den Anwesenden für das entgegengebrachte Vertrauen. Er brachte die Hoffnung zum Ausdruck, daß es mit dem neuen Verein rasch vorwärts gehe, und daß ein reges Interesse an dieser Sportart bestehen möge.
Ziel der neugewählten Vorstandschaft sei es, zunächst umgehend den Beginn des Spielbetriebes zu erreichen.
Hierzu waren auch die Anwesenden der Auffassung, daß der Trainings betrieb möglichst in der Sporthalle Waldwimmersbach stattfinden solle. Als Anregung sprach sich Herr Wiederrecht dafür aus, eine Mitgliederhaftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden auch innerhalb des Gemeindegebietes übernimmt.

Abschließend versicherte Vorsitzender Manfred Pfeiff, daß die Vorstandschaft dafür Sorge tragen werde, daß der Spielbetrieb möglichst bald beginnen könne und schloß die Versammlung.

Lobbach, den 05. April 1982
gez. Georg Beetz, Schriftführer
gez. Anton Christ, Versammlungsleiter
gez. Manfred Pfeiff , 1. Vorsitzender

Eingetragen am 20. August 1982 in das Vereinsregister Karteiblatt VR.Nr. 351 unter laufender Nr. 1 beim Amtsgericht Sinsheim.
6920 Sinsheim, den 20. August 1982

gez. Maier
Rechtspfleger

TTC Ehrenmitglieder – 25 Jahre
  • Yvonne Bauer
  • Sabine Becker
  • Georg Beetz
  • Gerd Benz
  • Bernhard Braun
  • Norbert Braun
  • Anton Christ
  • Jochen Edinger
  • Lukas Edinger
  • Friedbert Freund
  • Matthias Freund
  • Erich Frey
  • Tanja Heckmann
  • Michael Knecht
  • Gerd Krämer
  • Roland sen. Kress
  • Christian Maurer
  • Matthias Maurer
  • Gerd Münkel
  • Uwe Münkel
  • Christiane Ohlhauser
  • Manfred Pfeiff
  • Andreas Pietsch
  • Alexander Ruf
  • Andreas Pietsch
  • Klaus-Peter Ruf
  • Thorsten Rutsch
  • Herbert Schupp
  • Regina Stein-Brust
  • Roger Waigand
  • Carla Walch
  • Andreas Pietsch
  • Marcus Zahn
  • Willi Zapf
  • Christina Zimmermann
  • Michael Zimmermann
  • Dariusz Drag
  • Ralf Becker